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Frau und Mann sitzen auf einem Tisch und lächeln

Firmen Kündigungsgeld

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das Firmen Kündigungsgeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

Produktdetails

Produkteckdaten
WährungEUR
Anlagebetrag ab  0,00 EUR
Zinszahlungsrythmusvierteljährlich*
ZinsverwendungAuszahlung der Zinsen
* die Zinsgutschrift erfolgt ausschließlich auf ein Referenzkonto bei der Raiffeisenbank Mittelschwaben eG.
Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und liest ein Dokument

Firmentagesgeld

Entscheiden Sie sich für eine sichere Geldanlage, bei der Ihr Betriebsvermögen jederzeit verfügbar bleibt. Das Firmentagesgeld eignet sich beispielsweise zur Überbrückung von Zahlungsfristen.

Mehr erfahren

FAQ zum Kündigungsgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das Kündigungsgeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer