Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende SRZ (Service-Rechenzentrum)-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben.
In diesem Falle ist die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform nicht mehr notwendig.